KOMPETENZ, QUALITÄT, AUSBILDUNG
Das offizielle WKO Bundesinnungs Logo der Lackierer wird nur an Lackierer Meisterbetriebe abgegeben und nur diesen ist erlaubt es zu führen und zu benutzen.
Hiermit wird sichergestellt das es sich um einen Betrieb handelt der die gewerblichen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Kenntnisse in der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung bei der Ausführung von Oberflächenbeschichtungen, Oberflächenveredelung, Korrosionsschutz usw. hat.
An dieser Stelle möchten wir unsere Kunden auf folgenden Sachverhalt hinweisen und dies bei einer evt. Auftragsvergabe zu berücksichtigen:
Der Wortlaut oder die Bezeichnung "Dachlackierer" unterliegt dem gebundenen Gewerbe (Lackierer / Maler & Lackierer) um diese Bezeichnung im Firmenwortlaut anzuführen oder diese Tätigekeiten anzubieten muss der Unternehmer/das Unternehmen die Vorausetzungen eines Befähigungsnachweises sprich Lackierer oder Maler & Lackierer Meisterprüfung nachweisen.
Der Wortlaut oder die Bezeichnung "Dachbeschichtung" unterliegt keinem gebunden Gewerbe, somit kann nahezu jeder ein freies Gewerbe mit dieser Bezeichnung anmelden und ausführen. Das passiert in den letzten Jahren sehr häufig und gutgläubige Kunden werden somit oft von selbsternannten Professionisten in die Irre geführt, leider findet das nichtmehr nur vor der Haustüre(z.B. Zeitungsinserate, Messeauftritte, Webseiten, Prospekte usw.) statt.